Posted by admin on Feb 25th, 2008
Wer ein Darlehen aufnimmt, muss nicht nur die Netto-Darlehenssumme zurückbezahlen. Meistens werden zu dem Darlehen auch noch die Zinsen fällig, die in ihrer Höhe variieren können.
Der Zins ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassene Sache oder Geld, das der Empfangende oder Schuldner dem Überlasser oder Gläubiger zahlt. Rechtliche Grundlage sind Verträge in Form eines Darlehensvertrag oder Mietvertrages. Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach Angebot und Nachfrage. Je nach Art des Sach- oder Finanzgutes unterscheidet man Pachtzins für Grundstücke, Mietzins für Wohn- und Geschäftsräume oder Kreditzins für Geldkapital oder auch Darlehens-Zinsen.
Die Zinsen für ein Darlehen können nach bestimmten Eigenschaften unterschieden werden. Der Nominalzins ist der für das Darlehen vereinbarte oder bezahlte Zinssatz. Unter dem Realzins ist der Zinssatz nach Abzug der Inflationsrate zu verstehen. Der Realzins kann negativ sein, wenn die Inflationsrate höher ist als der Nominalzins.
Habenzins ist der Zins, den ein Kreditinstitut für die Einlage von Geldern an den Anleger zahlt. Der Zinssatz ist von Umfang, Art und Dauer der Einlage abhängig. Sollzins ist der vom Kreditinstitut beanspruchte Zins für die Bereitstellung von Krediten an ihre Kreditkunden. Der Sollzins ist die Haupteinnahmequelle des Kreditgeschäftes der Banken. Geldzins (kurzfristiger Zinssatz) ist Zins für kurzfristige Kredite auf dem Geldmarkt, besonders im Verkehr von Kreditinstituten untereinander oder zwischen Kreditinstituten und Zentralbank, Kapitalzins (langfristiger Zinssatz) ist Zins für langfristige Kredite auf dem Kapitalmarkt.
Wer höhere Darlehen beispielsweise für den Immobilienerwerb aufnimmt, kann bei lohnenswerten Vergleichen Zinsen in dreistelliger Höhe einsparen, wobei die Zinsen umso höher sind, je länger die Laufzeit ist.
Posted by admin on Feb 11th, 2008

Um ein Darlehen vom Arbeitsamt oder – der Bundesagentur für Arbeit – zu erhalten, bedarf es schon besonderer Voraussetzungen. Zunächst sieht hier die Gesetzgebung den Status der Hilfebedürftigkeit vor, das heißt im Klartext krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bei bestehender Arbeitslosigkeit oder Beschäftigung bei einem Entgelt, welches unter dem Soziallesitungsniveau liegt. Liegt keine Hilfebedürftigkeit vor, dann hat der Antragsteller die Möglichkeit, über ein zinsloses Darlehen vom Arbeitsamt notwendige Anschaffungen wie Kühlschrank, etc. zu tätigen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Darlehensbestimmungen dabei festgelegt. Dabei erfolgt die Darlehensgewährung im Rahemen einer sogenannten Ermessensentscheidung. Die Sachbearbeiter entscheiden bei der Vergabe unter Berücksichtigung des Einzelfalles, welches vorhandenes Vermögen mit einschließet. Die Gewährung des Darlehens kann ebenso von Sicherheiten abhängig gemacht werden. Die Förderung erfolgt wie gesagt als zinsloses Darlehen, wobei die Darlehensmodalitäten hinsichtlich Höhe, Laufzeit und Rückzahlung individuellen Gesichtspunkten folgen. In der Regel erfolgt über die Bewilligung oder Ablehnung des Darlehensantrages ein schriftlicher Bescheid. Dabei sind alle für das Darlehen maßgeblichen Unterlagen 5 Jahre über das Ende der Darlehensrückführung hinaus aufzubewahren.
Bei der Beurteilung von Vor- und Nachteilen eines Darlehens vom Arbeitsamt ist auf der einen Seite zu berücksichtigen, dass die bewilligten Darlehen zinslos sind, das heißt, dass Arbeitslose nicht zusätzlich von hochen Zinsen aufgefressen werden. Andererseits ist bei lang anhaltender Geldknappheit nicht abzusehen, wie man die Rückzahlungsraten mit seinem ohnehin schon knappen Budget vereinbaren kann. Zudem sind solche Darlehen an die bewilligte Beschaffung bestimmter Güter gebunden. Man kann sich also nicht aussuchen, ob man sich anstatt des Kühlschrankes dann doch lieber einen Fernseher anschafft und den Kühlschrank durch Verwandte als Geschenk erhält.