Darlehen vom Arbeitsamt

Um ein Darlehen vom Arbeitsamt oder – der Bundesagentur für Arbeit – zu erhalten, bedarf es schon besonderer Voraussetzungen. Zunächst sieht hier die Gesetzgebung den Status der Hilfebedürftigkeit vor, das heißt im Klartext krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bei bestehender Arbeitslosigkeit oder Beschäftigung bei einem Entgelt, welches unter dem Soziallesitungsniveau liegt. Liegt keine Hilfebedürftigkeit vor, dann hat der Antragsteller die Möglichkeit, über ein zinsloses Darlehen vom Arbeitsamt notwendige Anschaffungen wie Kühlschrank, etc. zu tätigen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Darlehensbestimmungen dabei festgelegt. Dabei erfolgt die Darlehensgewährung im Rahemen einer sogenannten Ermessensentscheidung. Die Sachbearbeiter entscheiden bei der Vergabe unter Berücksichtigung des Einzelfalles, welches vorhandenes Vermögen mit einschließet. Die Gewährung des Darlehens kann ebenso von Sicherheiten abhängig gemacht werden. Die Förderung erfolgt wie gesagt als zinsloses Darlehen, wobei die Darlehensmodalitäten hinsichtlich Höhe, Laufzeit und Rückzahlung individuellen Gesichtspunkten folgen. In der Regel erfolgt über die Bewilligung oder Ablehnung des Darlehensantrages ein schriftlicher Bescheid. Dabei sind alle für das Darlehen maßgeblichen Unterlagen 5 Jahre über das Ende der Darlehensrückführung hinaus aufzubewahren.
Bei der Beurteilung von Vor- und Nachteilen eines Darlehens vom Arbeitsamt ist auf der einen Seite zu berücksichtigen, dass die bewilligten Darlehen zinslos sind, das heißt, dass Arbeitslose nicht zusätzlich von hochen Zinsen aufgefressen werden. Andererseits ist bei lang anhaltender Geldknappheit nicht abzusehen, wie man die Rückzahlungsraten mit seinem ohnehin schon knappen Budget vereinbaren kann. Zudem sind solche Darlehen an die bewilligte Beschaffung bestimmter Güter gebunden. Man kann sich also nicht aussuchen, ob man sich anstatt des Kühlschrankes dann doch lieber einen Fernseher anschafft und den Kühlschrank durch Verwandte als Geschenk erhält.
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